Das Bafin-Rundschreibens mit den kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT) vom Oktober 2019 stellt neue Forderungen an die IT von Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Diese Anforderungen haben zum Ziel, das IT-Risikobewusstsein in den Kapitalverwaltungsgesellschaften zu verstärken und die IT-Sicherheit im Markt zu erhöhen. In dem Rundschreiben werden u.a. die Mindeststandards für die technisch-organisatorische Ausstattung, das Management der IT-Ressourcen, IT-Governance und zum IT-Risikomanagement beschrieben.
Wir können Ihnen helfen, eine Bestandsaufnahme der betroffenen Prozesse und Funktionen im Rahmen der KAIT für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) durchzuführen sowie bei der Ausarbeitung eines Umsetzungsplanes.